Friedhof

Auszüge aus der Friedhofssatzung

Mit der Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Wittingen zum 01.01.2011 haben sich für den Friedhof in Ohrdorf andere Bestattungsmöglichkeiten ergeben.

Mögliche Grabstätten auf dem Friedhof Ohrdorf:
- Reihengräber
- Rasenreihengräber
- Rasenwahlgräber (max. 2)
- Rasenurnengräber
- Rasenurnenwahlgräber (max. 2)


Das Rasenfeld rechts hinter der Kapelle ist für Rasenurnengräber vorgesehen.

Rasenreihengräber und Rasenwahlgräber (max. zwei Plätze) werden im oberen rechten Feld angelegt. Die Rasengräber werden mit liegenden Grabplatten in der Größe 0,60 m x 0,40 m versehen. Ein Reihengrab kann zusätzlich zu einer Erdbestattung mit einer Urne belegt werden wenn der bereits Beigesetzte ein Ehegatte oder naher Verwandter war. Ein Reihengrab kann mit zwei Aschen (Urnen) belegt werden.

Die Ruhezeit ist verkürzt auf 25 Jahre. Ein abgelaufenes Nutzungsrecht kann für jeweils 10 weitere Jahre erworben werden.

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